Teilnahmebedingungen onOffice Travelling

Im Nachfolgenden werden die einzelnen Veranstaltungen der onOffice GmbH: „onOffice Winter-Travelling“, „onOffice Sommer-Travelling“ und „onOffice Wander-Travelling“ – als „onOffice Travelling“ bzw. als „Veranstaltung“ bezeichnet.

Anmeldung, Vertragsschluss

Die Anmeldung zum onOffice Travelling muss in Schriftform erfolgen. Die Anmeldung kann per E-Mail an die onOffice GmbH übermittelt werden oder über das Anmeldeformular auf der onOffice Website. Die Anmeldung zum onOffice Travelling wird erst durch eine Anmeldebestätigung bzw. durch Zusendung der Rechnung bestätigt. Falls eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, wird dies der/dem Angemeldeten mitgeteilt.

Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung per Überweisung an das in der Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Der Rechnungsbetrag muss binnen 30 Tagen beglichen werden.

Änderungen

Wir behalten uns vor – soweit dem Teilnehmer zumutbar – die Veranstaltung zu ändern (z. B. Änderungen der Veranstaltungsinhalte, des Zeitplans), sofern externe Einflüsse dies erfordern. Über Änderungen werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert. Derartige Änderungen stellen keinen Grund für eine Teil- bzw. Gesamterstattung dar.

Stornierung der Anmeldung

Eine Stornierung der Anmeldung ist möglich. Die Stornogebühr, die im Falle einer Stornierung erhoben wird, beläuft sich auf die vollen Anmeldungskosten i.H.v. 995 € zzgl. MwSt. pro storniertem Teilnehmer.

Sonstige Kosten

Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Kosten sind von dem/der Teilnehmenden zu tragen. Stornierungen von Hotel-, An- und Abreisereservierungen sind durch die Teilnehmenden selbst vorzunehmen und durch die Stornierung anfallende Kosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Urheberrecht von Filmaufnahmen & Fotografien

Die Teilnehmer sind einverstanden, dass Aufnahmen innerhalb der Veranstaltung in Bild- und Videoformat von der onOffice GmbH vervielfältigt, verbreitet und zu Werbezwecken weiterverwendet werden dürfen (z. B. in Publikationen, Social Media, onOffice Website, …). Das Einverständnis dazu gilt sowohl örtlich, als auch zeitlich unbegrenzt. Es entsteht kein Anspruch auf Vergütung der Teilnehmer durch diese Aufnahmen.

Datenschutz

Mit Ihrer verbindlichen Veranstaltungsanmeldung willigen Sie in die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung ein. Wir informieren Sie nach Art . 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gerne und ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend nur noch „Daten“ genannt).

Zweck der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a ) der EU-DSGVO auf Basis Ihrer Einwilligung durch die verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung:

  • zur Erstellung der Teilnehmerliste und Namensschilder (Name, Vorname, Titel, Name des Unternehmens)
  • zur Rechnungserstellung (Name, Vorname, Arbeitgeber)
  • ggf. zur Erstellung von Teilnahmebescheinigungen (Name, Vorname, Unternehmen)

Dauer der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten nur so lange, wie es zur Planung und abschließenden Durchführung der Veranstaltung oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften wie z. B. der Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen erforderlich ist. Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen, werden wir Ihre Daten unverzüglich löschen, soweit nicht rechtliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Ihre Rechte als betroffene Person

Nach der EU-DSGVO haben Sie das Recht auf:

  • Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten
  • Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung (nur noch Speicherung möglich)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Datenübertragbarkeit
  • Widerruf Ihrer gegebenen Einwilligung mit Wirkung auf die Zukunft

Sie erklären sich durch Ihre verbindliche Anmeldung damit einverstanden, dass die angegebenen Daten (Vor-, Nachname, Titel und Unternehmen) auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung veröffentlicht werden. Die Teilnehmerliste steht den Referenten und Veranstaltungspartnern in gedruckter Form zur Verfügung.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Lassen Sie sich beraten

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    Für Portalbetreiber

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