Teilnahmebedingungen für onOffice Webinare
Teilnahmebedingungen für onOffice Webinare

Teilnahmebedingungen Gruppentrainings

Anmeldung, Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem onOffice Basic, Advanced oder Admin Training kann auf folgenden Wegen erfolgen:

  1. Buchung über das entsprechende Anmeldeformular auf den Seiten: Basic Training, Advanced Training oder Admin Training
  2. Individuelle Buchungen über Ihren Kundenbetreuer. Ihr Betreuer führt die Buchung dann in Ihrem Auftrag aus.
    Die Anmeldung zu der Schulung wird erst durch eine Anmeldebestätigung bzw. durch Zusendung der Rechnung bestätigt. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Schulung ist verbindlich.

Technischer Hinweis

Alle Schulungsteilnehmer sind angehalten, einen funktionsfähigen Laptop mit aktuellem Betriebssystem zur Schulung mitzubringen. Wir empfehlen jedem Teilnehmer, das Gerät im Vorfeld zu testen, notwendige Updates durchzuführen und sicherzustellen, dass sich das Gerät erfolgreich mit dem WLAN verbindet. Wir übernehmen keine Gewährleistung, wenn Ihr Gerät nicht einsatzbereit ist und sich der Schulungsablauf dadurch verzögert.

Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise der onOffice GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.

Absage, Änderung

Wir behalten uns vor – wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Schulung nicht erreicht wird – diese abzusagen.

Darüber hinaus können wir – soweit den Teilnehmer zumutbar – die Schulung ändern (z. B. Inhalte, Zeitplan etc.), sofern externe Einflüsse dies erfordern. Über Änderungen werden die Teilnehmer schriftlich (per E-Mail) informiert. Derartige Änderungen stellen keinen Grund für eine Teil- bzw. Gesamterstattung der Schulungskosten dar.

Stornobedingungen

Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor dem Schulungstermin möglich. Andernfalls berechnen wir 100 % der Schulungsgebühr. Preise zzgl. 19 % MwSt.

Unbenommen bleibt das Recht des Teilnehmers, uns jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Datenschutz

Mit Ihrer verbindlichen Schulungsanmeldung willigen Sie in die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung ein. Wir informieren Sie nach Art. 13 der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gerne und ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend nur noch „Daten“ genannt).

Zweck der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) der EU-DSGVO auf Basis Ihrer Einwilligung durch die verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung:

  • zur Erstellung einer Teilnehmerliste (Name, Vorname, Unternehmen)
  • zur Rechnungserstellung (Name, Vorname, Unternehmen)
  • ggf. zur Erstellung von Teilnahmebescheinigungen (Name, Vorname, Unternehmen)

Dauer der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten nur so lange, wie es zur Planung und abschließenden Durchführung der Veran-staltung oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften wie z. B. der Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen erforderlich ist. Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen, werden wir Ihre Daten unverzüglich löschen, soweit nicht rechtliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Ihre Rechte als betroffene Person

Nach der EU-DSGVO haben Sie das Recht auf:

  • Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten
  • Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung (nur noch Speicherung möglich)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Datenübertragbarkeit
  • Widerruf Ihrer gegebenen Einwilligung mit Wirkung auf die Zukunft

Sie erklären sich durch Ihre verbindliche Anmeldung damit einverstanden, dass die angegebenen Daten (Vor-, Nachname, Titel und Unternehmen) auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung veröffentlicht werden. Die Teilnehmerliste steht den Organisatoren der Veranstaltung (onOffice GmbH) in gedruckter und digitaler Form zur Verfügung.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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