Was genau ist die Widerrufsbelehrung für Immobilienmakler und warum ist sie wichtig?

Die Widerrufsbelehrung für Makler ist ein essenzielles Dokument, das potenziellen Käufern oder Mietern bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden muss. Sie informiert die Kunden über ihr Widerrufsrecht beim Makler, wobei ein solches Recht in Österreich nur besteht, wenn der Maklervertrag als Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäft (z. B. E-Mail, Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers) abgeschlossen wird. Sie gibt dem Kunden das Recht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. In Österreich müssen Makler zudem sowohl die Widerrufsbelehrung als auch eine gesonderte Zustimmungserklärung vorlegen. Dieser rechtliche Rahmen schützt Verbraucher vor unüberlegten Entscheidungen und sorgt für Transparenz im Immobiliengeschäft.

Für Makler ist die korrekte Implementierung der Widerrufsbelehrung von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch das Vertrauen der Kunden in ihre Dienstleistungen stärkt. Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Widerrufsbelehrung kann die Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate verlängern und zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Schadensersatzforderungen oder dem Verlust von Provisionen. Daher sollten Makler sicherstellen, dass ihre Widerrufsbelehrung stets aktuell, klar verständlich und vollständig ist. Eine schriftliche Bestätigung der Belehrung und der Zustimmung ist dringend zu empfehlen. Letztendlich trägt dies nicht nur zur rechtlichen Absicherung bei, sondern fördert auch eine langfristige Kundenbindung und eine positive Reputation im Markt.

Die gesetzlichen Bestimmung für Makler beim Widerrufsrecht und der Widerrufsbelehrung

Grundsätzlich umfasst die Widerrufsbelehrung Informationen über das bestehende Widerrufsrecht, die Fristen sowie die Modalitäten zur Ausübung dieses Rechts. Makler müssen Verbraucher klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht informieren (§ 4 FAGG). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss (§ 11 FAGG). Wird nicht oder nicht richtig belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate (§ 12 FAGG). Wichtig ist auch, dass die Belehrung in verständlicher Sprache verfasst ist und alle wesentlichen Punkte abdeckt, wie etwa die Form des Widerrufs und mögliche Folgen.

Alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen zum Widerruf des Maklervertrags finden sich im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) in Verbindung mit dem Maklergesetz (MaklerG) und dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Hierbei ist es unerlässlich, dass Makler ihre Kunden umfassend und transparent informieren, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Die Stärkung der Verbraucherrechte macht die ordentliche Behandlung der Widerrufsbelehrung umso wichtiger.

Auf einen Blick: Das beinhaltet die Widerrufsbelehrung

  • bestehendes Widerrufsrecht (nur bei Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäften)
  • Zustimmungserklärung
  • Fristen sowie Modalitäten
  • Klare Darlegung, dass Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen können
  • verständliche Sprache und Abdeckung aller wesentlichen Punkte (Form, Folgen)

Widerrufsbelehrung des Maklers nicht unterschrieben: Und nun?

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Nicht-Unterschreiben der Widerrufsbelehrung und der Zustimmungserklärung durch den Kunden. Wenn der Kunde die Belehrung nicht unterzeichnet hat und dennoch einen Vertrag eingeht, könnte dies als fehlerhafte Information gewertet werden, was den Makler rechtlich angreifbar macht. Um diese Fehler zu vermeiden, sollte die Widerrufsbelehrung klar, vollständig und rechtssicher formuliert sein. Zudem ist es dringend ratsam, eine schriftliche Bestätigung der Übermittlung und des Erhalts der Belehrung sowie der Zustimmung zu dokumentieren. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) stellt hierfür geprüfte Muster für Widerrufsbelehrungen und Zustimmungserklärungen bereit.

Bei der Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Maklervertrags gibt es zahlreiche weitere Fallstricke, die zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Ein häufiger Fehler ist die unzureichende oder fehlerhafte Formulierung der Widerrufsbelehrung. Wenn beispielsweise die Belehrung nicht korrekt übermittelt oder unvollständig ist, kann dies dazu führen, dass der Widerrufszeitraum nicht ordnungsgemäß beginnt. Dies bedeutet, dass der Makler möglicherweise einen Vertrag über einen längeren Zeitraum halten muss, als rechtlich zulässig, nämlich um bis zu 12 Monate verlängert. Das kann leicht vermieden werden, indem man Muster und Prozesse zum Widerruf in seinem Unternehmen etabliert.

Formulierungen und Muster zur Widerrufsbelehrung für Makler

Eine Muster-Widerrufsbelehrung für Makler umfassen beispielsweise Informationen über das Widerrufsrecht, die Fristen und die Modalitäten des Widerrufs. Geprüfte Muster stellt die WKO bereit. Ein Beispiel für eine solche Belehrung könnte wie folgt aussehen: „Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.“ Es ist wichtig, dass alle relevanten Informationen, wie die Kontaktdaten des Maklers für den Widerruf, deutlich angegeben sind. Zudem sollte der Text frei von juristischem Fachjargon sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine gut strukturierte Widerrufsbelehrung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch dazu bei, eine positive Kundenbeziehung aufzubauen und den professionellen Eindruck zu verstärken.

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Die Widerrufsbelehrung kann zudem automatisiert versendet werden. Zustimmung und Download des Exposés werden zuverlässig im Maklerbuch dokumentiert. Das Tool eignet sich jedoch auch, um vollständig individualisierte Abfragen zu erstellen. Wie genau das funktioniert, wird in diesem Video erläutert. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in unserer Online-Hilfe.

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Fazit: So läuft beim Makler nichts schief bei der Widerrufsbelehrung

Die korrekte Widerrufsbelehrung sowie die Zustimmungserklärung sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für das Vertrauen der Kunden. Eine fehlerhafte oder unzureichende Widerrufsbelehrung kann nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen wie der Verlängerung der Widerrufsfrist um bis zu 12 Monate führen, sondern auch das Image des Maklerunternehmens nachhaltig schädigen. Daher ist es unerlässlich, dass Makler sich intensiv mit den Anforderungen auseinandersetzen und sicherstellen, dass die Belehrungen den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Indem Sie die richtigen Informationen bereitstellen und alle notwendigen Schritte beachten, schaffen Sie eine transparente Basis für die Zusammenarbeit mit Ihren Kunden.

Die Widerrufsbelehrung ist ein essenzielles Dokument, das potenzielle Käufer oder Mieter über ihr Recht informiert, den Maklervertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. In Österreich besteht ein solches Widerrufsrecht jedoch nur, wenn der Maklervertrag als Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäft abgeschlossen wird (z. B. per E-Mail, Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers).

Makler in Österreich müssen dem Kunden sowohl die Widerrufsbelehrung als auch eine gesonderte Zustimmungserklärung vorlegen. Es ist dringend ratsam, eine schriftliche Bestätigung über die Übermittlung und den Erhalt beider Dokumente zu dokumentieren. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) stellt hierfür geprüfte Muster bereit.

Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen finden sich in Österreich im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) in Verbindung mit dem Maklergesetz (MaklerG) und dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Makler müssen Verbraucher insbesondere gemäß § 4 FAGG klar und verständlich informieren.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss (§ 11 FAGG). Wird der Kunde nicht oder nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate (§ 12 FAGG). Eine fehlerhafte Belehrung kann zudem zu rechtlichen Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen oder dem Verlust von Provisionen führen.

Das Nicht-Unterzeichnen der Widerrufsbelehrung und der Zustimmungserklärung kann als fehlerhafte Information gewertet werden, was den Makler rechtlich angreifbar macht. Um Fehler zu vermeiden, sollte die Belehrung klar, vollständig und rechtssicher formuliert sein. Zudem ist die schriftliche Bestätigung der Übermittlung und des Erhalts der Belehrung und der Zustimmung dringend zu empfehlen.