Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) besagt, dass geschäftsrelevante Vorgänge sechs Jahre und Buchhaltungsdokumente wie Rechnungen zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Ein Großteil der Kommunikation läuft jedoch mittlerweile elektronisch ab. Hier ist eine revisionssichere Speicherung notwendig, d. h. Dokumente müssen unmittelbar, nicht veränder- oder manipulierbar gespeichert werden. Damit nicht jede einzelne E-Mail ausgedruckt und abgeheftet werden muss, bietet onOffice den Service von Benno MailArchiv an, um alle E-Mails samt ihren Anhängen automatisch gemäß den GoBD-Anforderungen zu archivieren.