Wohnfläche ermitteln: So funktionieren Wohnflächenberechnungen
Wie groß ist eine Wohnung wirklich – hier kommt die Wohnflächenberechnung ins Spiel. Denn diese Frage klingt zwar einfach, ist aber teilweise nicht ganz so leicht zu beantworten. Bei der Wohnflächenberechnung entstehen in der Praxis regelmäßig Unstimmigkeiten. Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen haben. Dieser Artikel erklärt, was die Wohnflächenverordnung vorschreibt und wie Makler Flächen korrekt ermitteln und kommunizieren.

Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Wohnflächenberechnung?
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV: Die wichtigsten Regeln
- Schritt für Schritt: Wie wird die Wohnfläche berechnet?
- Warum eine korrekte Wohnflächenberechnung so wichtig ist
- Fazit: Wohnfläche korrekt berechnen schafft Vertrauen
Key Takeaways
- Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, welche Flächen einer Immobilie zur Wohnfläche zählen und wie sie angerechnet werden müssen.
- Volle Anrechnung (100 %): Für die Nutzfläche ist die reine Bodenfläche maßgeblich. Raumhöhe spielt für die Berechnung der Quadratmeter keine Rolle.
- Keine Anrechnung (0 %): Nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zählen Garagen, offene Balkone, Terrassen und Dachterrassen nicht zur Nutzfläche.
- Eine korrekte Wohnflächenangabe ist essenziell für die Immobilienbewertung, die Mietpreisberechnung und zur Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten.
Was ist eine Wohnflächenberechnung?
Die Wohnflächenberechnung bestimmt die tatsächlich anrechenbare Fläche einer Wohnung oder eines Hauses.
Die Wohnfläche spielt eine wichtige Rolle bei:
- Kaufpreis und Immobilienbewertung
- Mietpreisberechnung
- Exposé-Angaben
- Finanzierung und Beleihungswert
- rechtlichen Auseinandersetzungen
Kurz gesagt: Die Wohnfläche beeinflusst maßgeblich den Wert einer Immobilie.
Wohnflächenberechnung: Die wichtigsten Regeln
Die Wohnflächenberechnung wird vor allem im Mietrecht angewendet.
Raum | Anrechnung nach WoFlV | Hinweise |
|---|---|---|
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur, Abstellräume | 100 % | Gesamte Bodenfläche (lichtes Maß) |
Keller, Dachboden (nicht zu Wohnzwecken), Heizungsräume, Garagen, Treppenhaus (mehr als 3 Stufen) | 0 % | Gehören nicht zur Wohnfläche |
Loggia | 100 % | Zählt meist zur Nutzfläche |
Fläche unter Dachschrägen | 100 % | Keine Abzüge für geringe Raumhöhen |
Schritt für Schritt: Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Sie möchten die Fläche einer Wohnung berechnen? Mit dieser einfachen Vorgehensweise gelingt die Wohnflächenberechnung strukturiert.
1. Grundriss und Maße erfassen
Messen Sie jeden Raum einzeln:
- Länge × Breite = Quadratmeter
Bei verwinkelten Räumen hilft es, die Fläche in mehrere Rechtecke aufzuteilen.
2. Einzelne Raumflächen berechnen
Berechnen Sie die Fläche für jeden Raum separat.
Beispiel:
- Wohnzimmer: 20 m²
- Schlafzimmer: 15 m²
- Küche: 10 m²
- Bad: 8 m²
3. Sonderflächen korrekt anrechnen
Berücksichtigen Sie anschließend Sonderflächen:
- Loggia: Prüfen, ob diese zur Nutzfläche zählt
4. Alle Flächen addieren
Zum Schluss addieren Sie die anrechenbaren Quadratmeter.
Das Ergebnis ist die Wohnfläche nach WoFlV.
5. Praxisbeispiel mit vollständiger Durchrechnung
| Raum | Fläche (m²) | Besonderheiten | Anrechnung nach WoFlV | Angerechnete Fläche (m²) |
| Wohnzimmer | 20 | keine | 100 % | 20,00 |
| Schlafzimmer | 15 | keine | 100 % | 15,00 |
| Küche | 10 | keine | 100 % | 10,00 |
| Bad | 8 | keine | 100 % | 8,00 |
| Summe Wohnräume (100% Anrechnung) | 53 | 53,00 | ||
| Sonderflächen | ||||
| Zubehörfläche | 6 | – | 0 % (Standard) | 0,00 |
| Abstellraum (Dachschräge < 1m) | 4 | Höhe < 1 m | 100 % | 4,00 |
| Abstellraum (Dachschräge 1-2m) | 3 | Höhe 1-2 m | 100 % | 3,00 |
| Summe Sonderflächen | 16 | 16,00 |
Gesamtwohnfläche:
Summe Wohnräume (100% Anrechnung) + Summe angerechneter Sonderflächen = Gesamtwohnfläche
Ergebnis: Die Gesamtwohnfläche beträgt 60,00 m² (zzgl. 16 m² Zubehör).

Warum eine korrekte Wohnflächenberechnung so wichtig ist
Eine ungenaue Flächenangabe kann schnell zu Problemen führen. Besonders im Mietrecht gilt: Weicht die tatsächliche Wohnfläche bei der Wohnflächenberechnung um mehr als 10 % ab, kann die Miete gemindert werden. Da in Österreich viele Mieten durch das MRG (Richtwertmietzins) gedeckelt sind, hat die Nutzfläche direkten Einfluss auf den maximal zulässigen Mietzins. Eine falsche Angabe führt hier oft nicht nur zu einer Minderung, sondern zu einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle.
Als Beispiel: Ein Makler gibt im Exposé 85 m² an. Die Nachmessung nach MRG/ÖNORM B 1800 ergibt jedoch nur 76 m², da fälschlicherweise die Terrasse in die Nutzfläche eingerechnet wurde. Dies überschreitet die Toleranzgrenze deutlich und berechtigt den Mieter zur Rückforderung zu viel gezahlter Miete.
Auch beim Immobilienverkauf spielt die Wohnfläche eine große Rolle. Käufer orientieren sich stark am Quadratmeterpreis.
Für Immobilienprofis bedeutet das:
- transparente Exposés
- nachvollziehbare Objektangaben
- weniger rechtliche Risiken
Immobilienmakler haften nach dem Standes- und Ausübungsregeln (IMV) besonders streng für die Richtigkeit ihrer Angaben.
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Fazit: Wohnfläche korrekt berechnen schafft Vertrauen
Die Wohnflächenberechnung sorgt für klare und einheitliche Regeln. Wer weiß, was eine Wohnflächenberechnung ist und wie man die Fläche einer Wohnung berechnen kann, schafft eine solide Grundlage für Vermietung und Verkauf.
Für Makler bedeutet das vor allem eines: Verlässliche Daten im Exposé und mehr Sicherheit im Vermarktungsprozess.
Denn am Ende zählt nicht nur die Größe einer Immobilie – sondern auch, wie transparent sie kommuniziert wird.
FAQ: Wohnfläche berechnen
Die Berechnung ist essenziell bei:
- Vermietung: Zur korrekten Angabe der Mietfläche und zur Bestimmung des zulässigen Mietpreises.
- Verkauf: Für die Angabe im Exposé und zur Berechnung des Quadratmeterpreises.
- Finanzierung/Beleihungswert: Banken benötigen die korrekte Wohnfläche zur Wertermittlung der Immobilie.
- Baurechtlichen Genehmigungen: In manchen Fällen ist die Wohnfläche relevant für die Einhaltung von Vorschriften.
Grundsätzlich zählen alle beheizbaren Räume, die ausschließlich zum Wohnen genutzt werden:
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer
Küche, Bad, WC, Flur, Abstellräume innerhalb der Wohnung
Diese Räume werden in der Regel zu 100 % angerechnet, sofern keine besonderen Gegebenheiten vorliegen.
Ja. Im Mietrecht gilt die sogenannte 10-Prozent-Toleranzgrenze. Weicht die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche um mehr als 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche ab, kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen und unter Umständen die zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Auch im Kaufrecht können erhebliche Abweichungen zu Mängelansprüchen führen.



